Betreuung nach dem Pflegestärkungsgesetz PfLEG
(§ 45a Abs.1 und 2 SGB XI)

In Deutschland leiden rund 1 Million Menschen an Demenzerkrankungen, die verschiedene Ursachen haben können. Dabei ist es für Betroffene und Angehörige wichtig, vermeintliche Symptome nicht zu verdrängen, sondern so früh wie möglich zu erkennen.

Die Diagnose „Demenz“ betrifft die ganze Familie. Aus diesem Grund bieten wir eine Unterstützung für Erkrankte und Angehörige zur Entlastung an. Wir sehen es als unsere Aufgabe an, Angehörige zu informieren und Interventionsmöglichkeiten aufzuzeigen und gleichzeitig durch Übernahme von Betreuungsleistungen eine Entlastung zu geben.

Zielgruppe unserer Betreuung sind Pflegebedürftige der Pflegegrad 1, 2, 3, 4, 5 mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, mit geistigen Behinderungen oder psychischen Erkrankungen. Unsere Betreuungsangebote werden auf die individuellen Bedürfnisse und Möglichkeiten jedes einzelnen Demenzkranken ausgerichtet. Unsere personenbezogene Pflege setzt sich zum Ziel, dem Kranken trotz der Perspektive zunehmender Einengung von Handlungsfreiheit und Entscheidungsfreiheit einen individuellen, möglichst normalen Tagesablauf zu ermöglichen.

Folgende Betreuungsleistungen bieten wir an:

  • Beratung von Angehörigen (im Pflegedienst oder vor Ort)
  • Pflegekurse für Angehörige, deren Familienmitglieder an Demenz erkrankt sind.
  • Hilfestellung bei Behördengängen
  • Hilfestellung bei konkreten praktischen Tätigkeiten/Mobilisation, Anleitung bei täglichen Aktivitäten
  • Förderung der Eigenverantwortung durch Vermittlung von Tagesstrukturierung
  • Bildung von Betreuungsgruppen zur Entlastung wird stundenweise eine Betreuung im häuslichen Bereich organisiert
  • Freizeitbeschäftigung im häuslichen Bereich (z.B. Basteln, Lesen usw.)
  • Einfaches Spazierengehen in der näheren Wohnungsumgebung um die Orientierungsfähigkeit zu erhalten
  • Hilfe und Anleitung zur Körperpflege
  • Vermittlung von Tagespflege und Kurzzeitpflege