Die Grundpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Grundpflege bedeutet eine Versorgung im Sinne von „gepflegt werden“ und wird als Grundanforderung unabhängig von der zugrundeliegenden Krankheit angesehen, die sowohl vom Tätigkeitsumfang als auch vom Zeitaufwand für alle Pflegebedürftigen gleich ist.

  • Körperpflege
  • Hilfestellung bei der Nahrungsaufnahme
  • Ausscheidung
  • Mobilisierung
  • Verschiedene Lagerungstechniken