Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) wird von den Landesverbänden der Pflegekasse beauftragt in zugelassenen Pflegeeinrichtungen Qualitätsprüfungen durchzuführen. Die Landesverbände der Pflegekassen veranlassten in jeder zugelassenen Pflegeeinrichtung in jedem Kalenderjahr mindestens einmal eine Qualitätsprüfung.
Die Basis für die Pflegenoten bilden die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen des MDK sowie gleichwertige Prüfungen. Sie setzen sich aus insgesamt drei Einzelbewertungen zusammen, die die MDK-Mitarbeiter im Rahmen der gesetzlichen Überprüfung der Pflegedienste übermitteln:
- Pflegerische Leistung
- Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
- Dienstleistungen und Organisation.
Pro Bereich wird aus diesen Punkten ein Mittelwert gebildet. Dieses ergibt die Gesamtnote 1,2.
Ein weiteres Kriterium ist die Befragung der Kunden.
Die Kunden bewerteten unseren Pflegedienst mit 1,0.
Der Qualitätsbereich (Befragung der Kunden) fließt nicht in die Gesamtnote ein. Er ist separat als Bereichsergebnis ausgewiesen.